Family Hotel Gutenberg
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Family Hotel Gutenberg
Allgemeine Bedingungen

AGBs des Family Hotel Gutenberg.

Erfahren Sie hier wichtige Informationen für einen rundum gelungenen und sorgenfreien Familienurlaub in Schenna.

Bitte beachten Sie, dass die Hotelleistungen Änderungen unterliegen können, da sie von der zum Zeitpunkt Ihres Aufenthalts geltenden Gesetzgebung abhängen.

Reservierung:

Eine Reservierung kann erst dann als bindend angesehen werden, wenn eine beidseitige schriftliche Bestätigung vorliegt.

Zimmer:

Soweit nichts anderes vereinbart, ist das Zimmer, die Suite oder die Wohnung am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezugsfertig und am Abreisetag bis spätestens 10.30 Uhr verfügbar.

Stornierungen:

  • bei Stornierungen vom 30. bis zum 20. Tag vor Reisebeginn werden 25 % des Gesamtpreises ohne Essen berechnet
  • bis zum 14. Tag vor Reisebeginn werden 50 % des Gesamtpreises ohne Essen berechnet
  • bis zum 7. Tag vor Reisebeginn werden 75 % des Gesamtpreises ohne Essen berechnet
  • später werden 100 % des Gesamtpreises ohne Essen berechnet
  • bei verspäteter Anreise und frühzeitiger Abreise wird das Zimmer ohne Essen berechnet.

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung. Bei langfristigen Vorbestellungen bitten wir unsere werten Gäste, sich eine Woche vor Ankunft nochmals telefonisch oder per E-Mail zu melden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein am Ankunftstag zum Abendessen (bis 20.00 Uhr) anwesend zu sein, ersuchen wir Sie um eine Mitteilung.

„Reise-Storno-Schutz Gutenberg“:

Ganz neu bieten wir Ihnen einen eigenen Storno-Schutz an. Dieser kann bei der Zimmerreservierung mitgebucht werden und wird bei Ihrer Abreise in Rechnung gestellt. Für 1,90 € pro Person und gebuchten Urlaubstag sind alle Stornokosten bei Unfall, Krankheit oder Todesfall der Versicherten gedeckt. (Im Schadensfall benötigen wir eine ärztliche Bestätigung oder Ähnliches, 5 % Selbstbehalt). Bitte geben Sie uns Bescheid! 

Stornoschutzversicherung:

Als Alternative zum "Reise-Storno-Schutz-Gutenberg", bieten wir in Zusammenarbeit mit der Europäischen Reiseversicherung AG den Abschluss vom Reise-Storno-Schutz Hotelstorno Plus. Diese Versicherung kann ganz unkompliziert über unsere Webseite abgeschlossen werden. Nähere Infos darüber finden Sie hier.

Ortstaxe:

Die angegeben Preise verstehen sich zuzüglich € 3,80 Ortstaxe pro Person (ab 14 Jahren) und Tag, welche vor Ort bezahlt wird.

Vollpension:

Vollpension Zuschlag 16 € per Person am Tag. 

Kinderpreise und Zustellbetten:

Ab zwei Vollzahlern bzw. ab der fünften Person in den Kategorien Family Suite

  • 0 - 0,9 Jahre: 19 € / Hochsaison 22 €
  • 1 - 2,9 Jahre: 29 € / Hochsaison 32 €
  • 3 - 5,9 Jahre: 39 € / Hochsaison 42 €
  • 6 - 11,9 Jahre: 44 € / Hochsaison 54 €
  • Ab 12 Jahre: -50% 

Haustiere:

Bei der Mitnahme von Hunden verrechnen wir eine Reinigungspauschale von 78 € (bei Zimmer mit Parkettboden 40 €). 

Allgemeine Bedingungen:

  • Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  • Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 14.00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit) und am Abreisetag bis spätestens 10.30 Uhr zu räumen (Check-out-Zeit). Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr pauschal 50,00 EUR in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr wird 100% der Tagesrate berechnet.
  • Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, für die Beherbergung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen den vereinbarten Preis des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  • Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  • Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.
  • Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß GvD 231/2002 zu berechnen.
  • Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung in Form eines Angeldes zur Bestätigung gemäß Art. 1385 ZGB zu verlangen.
  • Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden der Rechnung dem Hotel mitzuteilen.
  • Wird eine vereinbarte Vorauszahlung, auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund, ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, - Zimmerbuchungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  • Das Hotel setzt den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  • Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen.
  • Als Stornierung gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
  • Haftung des Hotels a. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. b. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen gemäß Art. 1783 ital. Zivilgesetzbuch auf das Hundertfache des Zimmerpreises.
  • Haftung der Kunden a. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, verursacht wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist Bozen.
  • Es gilt italienisches Recht.
  • Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Unverbindlich
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